FAQ

Praktikum / Praktikumsbescheinigung
Q: Erfolgt der Nachweis einer Praktikumsstelle mit den Bewerbungsunterlagen zur künstlerischen Eignungsprüfung am 15. März, oder kann dieser Nachweis später nachgereicht werden?
A: Den Nachweis für Ihr Praktikum brauchen Sie noch nicht am 15. März dazuzulegen. Im März findet noch keine eigentliche Bewerbung statt, sondern Sie stellen nur den Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung. Auf den Studienplatz bewerben Sie sich erst im Juni/Juli im Falle einer bestandenen Aufnahmeprüfung, dann reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und die Praktikumsbescheinigung ein.
Q: Bis wann muss das Praktikum absolviert sein? Kann ich es auch noch im Sommer nach der Aufnahmeprüfung machen?
A: Das Zugangspraktikum muss bis zum 31. August absolviert und bescheinigt worden sein, aber noch nicht zur Mappenabgabe am 15.März. Sie können dies also auch noch im Frühsommer absolvieren.
Q: Ich habe ein zweiwöchiges Praktikum bei einem Schreiner absolviert und danach mehrere Monate bei einem Maler und Lackierer gearbeitet. Meine Frage ist nun, ob die Tätigkeit beim Maler als handwerkliches Praktikum anerkannt wird.
A: Möchten Sie sich für einen Studienplatz der Innenarchitektur
bewerben? Wenn ja, hört es sich sehr gut an. Lassen Sie sich doch bitte eine Praktikumsbescheinigung von beiden Betrieben ausstellen, sodass sie insgesamt auf sechs Wochen kommen.
Q: Ich bin daran interessiert, mich für das kommende Wintersemester für ein Innenarchitektur-Studium zu bewerben. Auf Ihrer Internetseite steht, dass man ein sechswöchiges Zugangspraktikum ablegen muss. Ich wollte fragen, in welchen Bereichen man dieses Praktikum ablegen kann.
A: Das Praktikum für die Innenarchitektur sollte gern handwerklich sein, also in einer Tischlerei oder einem ähnlichen Betrieb. Sie können allerdings auch gern zwei dreiwöchige Praktika machen und zwei unterschiedliche Betriebe besuchen, so vielleicht ein
Innenarchitekturbüro.
Q: Guten Tag, ich plane, mich im kommenden Jahr für den Studiengang "MODE: konzept. design. kommunikation." an Ihrer Hochschule zu bewerben, und wollte mich zuvor über einige Dinge informieren. Auf Ihrer Website ist von einem Praktikum als Zulassungsvoraussetzung die Rede. Könnten Sie mir vielleicht einige Kriterien nennen, die das Praktikum zu erfüllen hat?

A: Sollten Sie keine einschlägige Ausbildung gemacht haben, wäre es mit Sicherheit für Sie mit Blick auf ein Modedesignstudium hilfreich, in einem Nähatelier, Kostümatelier bei Theater, o. ä. Erfahrungen zu sammeln und dort ein Praktikum zu absolvieren – unabhängig davon, ob Sie selbst schon lange für sich persönlich Kleidung entwerfen und nähen. Praktika im redaktionellen Bereich, d. h. bei einer Modezeitschrift, oder im Textileinzelhandel im Verkauf wären u. U. auch möglich, sind aber erfahrungsgemäß nicht wirklich zweckdienlich für unsere Mode-Studierenden.

Mappe / Mappenberatung
Q: Ich habe noch eine kleine Frage zur Mappe. Da ich schon eigene Klamotten designe, wäre es sinnvoll, Bilder von diesen in die Mappe zu tun? Es würde mir helfen, die Mappe im Voraus zu planen, auch wenn ich später selbstverständlich noch die Mappenberatung aufsuchen werde.
A: Der Fokus liegt hier weniger auf selbst geschneiderter Mode. Bringen Sie alles, was Ihnen relevant für die Mappe erscheint, zu einem Mappenberatungstermin einmal mit. Die Mappe soll uns ja einen ersten Eindruck von Ihnen als eigenständige und individuelle Gestalterpersönlichkeit vermitteln. Regelmäßig und kontinuierlich zur Mappenberatung zu kommen, ist hier die erfolgversprechendere Variante. Es wird unabdingbar sein, da Sie mit Sicherheit gerade am Anfang auch vieles für den Papierkorb produzieren werden.
Kurzum: Suchen Sie unvoreingenommen alle Arbeiten zusammen, ohne vorzuselektieren. Oft sind die Arbeiten, die Sie für nicht gelungen halten, die für uns interessanteren. Kommen Sie also so früh und so viel wie möglich zur Mappenberatung und sparen Sie sich ebenso das Geld für teure Mappenvorbereitungskurse.
Q: Ich nehme den Mappenberatungstermin sehr gern wahr, allerdings stecke ich derzeit noch mitten in der Klausur- und Abiturvorbereitungsphase, sodass ich nur begrenzt Zeit in meine Kreativität und meine gerade angelegte Mappe stecken kann. Lohnt sich der Termin auch, wenn ich noch keine vollständige Mappe präsentieren kann?
A: Ja, der Termin lohnt sich in jedem Fall. Bringen Sie einfach ein paar Arbeiten mit und schauen Sie sich an, wie andere mit dem Thema „Mappe“ umgehen. Das Feedback wird für Sie in jedem Fall hilfreich und wertvoll sein.
Q: Wie läuft das mit der Mappenrückgabe?

A: Die Mappe zählt zu den prüfungsrelevanten Arbeitsproben und verbleiben in der Regel im Hause bis das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist.

Sie reichen die Mappe zum 15.3. ein und diese wird dann bis Anfang April vom Prüfungsausschuss gesichtet. Sie können mit einem besonderen Antrag um die vorzeitige Herausgabe der Mappe nach der Sichtung bitten. In diesem fall würden Sie diese im Anschluss an die Sichtung abholen und bringen diese wieder zur Aufnahmeprüfung am Mitte Mai wieder mit. Die Regel ist allerdings die Mappe erst nach der Aufnahmeprüfung am selben Tag wieder mitzunehmen. Sie können der Mappe gerne einen frankierten Rücksendeschien beilegen dann schicken wir Ihnen diese – auch im Fall einer Ablehnung wieder zurück.

Wann erfahre ich was? / Studienplatz
Q: Wann bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz bekommen habe oder nicht?
A: Zum 15. März geben Sie Ihre Mappe ab, und am Mitte Mai finden die Aufnahmeprüfungen statt. Bei ausreichender Punktzahl bekommen Sie dann im Juni einen Studienplatz angeboten, auf den Sie sich bis zum 15. Juli bewerben. Nach dem 15. Juli erfahren Sie dann, ob Sie einen Studienplatz bekommen haben. Allerdings kann es dann auch noch sein, dass Sie vielleicht nicht sofort einen Platz angeboten bekommen, sondern später im sogenannten Nachrückverfahren.